Diego Quinter

Rechtsanwalt in Graubünden · seit 1995

Klare Antworten, wenn es um Ihr Recht, Ihr Unternehmen oder Ihr Erbe geht.

Ich berate Unternehmen, Privatpersonen, Gemeinden und Vereine in Graubünden und der Deutschschweiz. Persönlich, direkt und mit über 30 Jahren Erfahrung in Beratung und Prozessführung, falls nötig bis vor Bundesgericht.

  • Im Anwaltsregister des Kantons Graubünden seit 1995
  • Über 30 Jahre Beratungs- und Prozesspraxis, bis vor Bundesgericht
  • Präsident der Eidgenössischen Schätzungskommission, Kreis 12
  • Verwaltungsratsmandate in Immobilien- und Industrieunternehmen
Diego Quinter, lic. iur. Rechtsanwalt

Diego Quinter

lic. iur. Rechtsanwalt · Brienz/Brinzauls

Diego Quinter im Gespräch mit Klienten

1995

im Anwaltsregister des Kantons Graubünden

30+

Jahre Beratungs- und Prozesspraxis, bis vor Bundesgericht

5.0

Google-Bewertung, 13 Rezensionen (Stand August 2026)

5

Sprachen: Deutsch, Italienisch, Französisch, Portugiesisch, Englisch

Über mich

Sie sprechen direkt mit dem Anwalt, der Ihren Fall führt.

Meine Kanzlei ist bewusst klein. Kein Weiterreichen an Assistenten, keine wechselnden Ansprechpartner. Vom ersten Gespräch bis zum Abschluss betreue ich Ihr Anliegen persönlich.

In jede Einschätzung fliesst die Erfahrung aus drei Jahrzehnten Beratung und Prozessführung ein, aus dem Präsidium der Eidgenössischen Schätzungskommission und aus eigenen Verwaltungsratsmandaten. Wer Unternehmen von innen kennt, berät Unternehmer anders.

  • Im Anwaltsregister des Kantons Graubünden seit 1995
  • Über 30 Jahre Beratungs- und Prozesspraxis, bis vor Bundesgericht
  • Präsident der Eidgenössischen Schätzungskommission, Kreis 12
  • Verwaltungsratsmandate in Immobilien- und Industrieunternehmen
  • Mitglied des Bündnerischen und des Schweizerischen Anwaltsverbands
Mehr über meinen Werdegang

So arbeite ich

Vom ersten Kontakt zum Ergebnis, in drei Schritten.

1

Anliegen schildern

Sie rufen an, schreiben eine E-Mail oder nutzen das Kontaktformular. Sie erhalten innerhalb eines Arbeitstags eine Antwort.

2

Erstgespräch

Im Gespräch klären wir Ausgangslage, Handlungsoptionen und die Kostenfolgen. Offen und ohne Fachchinesisch. Im Zweigbüro in Chur, bei Ihnen oder per Video.

3

Klarer Fahrplan

Sie entscheiden. Danach erhalten Sie ein klares Vorgehen mit Honorarvereinbarung, und ich setze um.

Kosten ohne Überraschungen: Stundenansatz und voraussichtlicher Aufwand werden im Erstgespräch offen besprochen, bevor Aufwand entsteht. Auf Wunsch mit schriftlicher Honorarvereinbarung ab dem ersten Mandatstag.

Häufige Fragen

Was Klienten vor dem ersten Kontakt wissen wollen.

Das Erstgespräch dient der Auslegeordnung: Sie schildern Ihr Anliegen, Sie erhalten eine erste Einschätzung und einen Kostenrahmen. Die Konditionen dafür nennen wir Ihnen transparent bei der Terminvereinbarung, bevor Kosten entstehen.

Kontakt

Schildern Sie mir Ihr Anliegen. Sie erhalten innerhalb eines Arbeitstags eine Antwort.

Am schnellsten geht es telefonisch oder per E-Mail mit Ihrem Terminwunsch. Ihre Anfrage ist ab dem ersten Wort durch das Anwaltsgeheimnis geschützt.

Erstgespräch anfragen30 Minuten, vor Ort, telefonisch oder per Video. Terminwunsch per E-Mail senden, Sie erhalten Vorschläge innerhalb eines Arbeitstags.

Bitte noch keine vertraulichen Details übermitteln. Für die vertiefte Besprechung dient das Erstgespräch.

Demo-Entwurf · Relaunch-Konzept 08/2026